Das BIPT teilt die Nutzungsrechte für Funkfrequenzen, die ganz oder teilweise für öffentliche elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden, zu. 

Die Bedingungen für den Erwerb und die Ausübung dieser Nutzungsrechte werden, auf Vorschlag des BIPT oder nach Gutachten des BIPT und nach Beratung im Ministerrat, durch Königlichen Erlass festgelegt.

Bestehende Nutzungsrechte

Nutzungsrechte

Strahlungsaussetzung

2009 hat der Verfassungsgerichtshof geurteilt, die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasse ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken, sowie die Aussetzung des Menschen dem Risiko dieser Strahlungen, die sich im Umwelt verbreiten, zu beschränken.

Demzufolge werden seitdem die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt.

Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie.

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